Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der dieR egeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.
Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalbder Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Aber auch diejenigen Unternehmer, die zwischenzeitlich die Relevanz der Beachtung der DSGVO erkannt haben, haben oftmals nicht bemerkt, dass die Verordnung bereits seit dem 24.05.2016 gilt und zu beachten war. Ab dem 25.05.2018 gibt es allerdings bei Nichtbeachtung keine Schonung mehr.
Die bekannten Abmahnkanzleien „scharren schon mit den Hufen“, um auf das Wettbewerbsrecht (UWG) gestützte Abmahnungen wegen der Nichtbeachtung der Vorschriften der DSGVO gegenüber Mitbewerbern aussprechen zu können. – Von staatlicher Seite sind enorme Geldbußen bis zu 20.000.000 EUR (!) (vgl. Art 83 DSGVO) zu erwarten.
Selbst diejenigen, die meinen, insoweit von ihren Datenschutzbeauftragten, ihren Systemhäusern und juristischen Beratern mit Informationen gut versorgt und aufgestellt zu sein, überblicken oft nicht die
erheblichen Tücken, die die DSGVO bereit hält, insbesondere auch im Bereich der Webauftritte/Homepages. Die Art. 5-11 DSGVO definieren die Grundsätze. Außerdem muss die sog. eprivacy-Verordnung hierbei beachtet werden.
Wie detailversessen man an dieses Thema heran gehen muss, werden erst die kommenden Monate zeigen, in der nach und nach obergerichtliche Entscheidungen die endgültige Ausgestaltung der Gesetzesnormen
festlegen werden. – Bis dahin gilt es, sich weitestgehend durch eine geeignete Softwarelösung abzusichern.